Tourmark
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen tourmark

   

1 Vertragsbedingungen


1.1 Geltungsbereich

tourmark tritt in der Öffentlichkeit unter dem Firmennamen tourmark / railtour suisse sa auf. Im Folgenden wird ausschliesslich die Bezeichnung tourmark verwendet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur tourmark und dem Kunden, welcher die Dienste von tourmark in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die nachfolgenden AGB’s gelten ausschliesslich für eine Zusammenarbeit zwischen tourmark und dem Vertragspartner. Alle Personen, welche ein Anstellungsverhältnis bei tourmark haben, sind berechtigt Verträge und Vereinbarungen in deren Namen zu tätigen.

1.2 Vertragsdauer

Die Vertragsdauer wird jeweils bei Vertragsabschluss festgelegt. Ohne Auftrag des Kunden findet keine automatische Verlängerung des Vertrages statt.

1.3 Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.



2 Rechte und Pflichten


2.1 Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

tourmark verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben und Aufträge sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. tourmark verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete, Tätigkeit.

2.2 Eigenwerbung

Insofern nicht anders angegeben, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass tourmark die für den Kunden erstellten Grafiken etc. bei Bedarf als Referenz verwendet. Auch Produkte, bei denen railtour suisse sa als Reiseveranstalter eingebunden wird, welche aber durch den Kunden erstellt werden, können zu Referenzzwecken verwendet werden. In der Regel platziert tourmark das Logo des Auftraggebers kommentarlos auf tourmark.ch und verlinkt auf dessen Webseite.

2.3 Leistungen Dritter

Für Leistungen in den Bereichen Druck, Produktion, Web-Programmierung, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet tourmark mit ausgewählten Spezialisten zusammen. tourmark handelt gegenüber Dritten im Name des Kunden. Leistungen durch Dritte sind im Angebot bereits berücksichtigt, so dass für den Kunden keine zusätzlichen Kosten im Nachhinein entstehen. Rechnungen von Dritten werden durch tourmark direkt beglichen.

2.4 Geistiges Eigentum

Alle von tourmark geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von tourmark. Der Kunde anerkennt die Urheberrechte seitens tourmark. Ohne Einverständnis von tourmark ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.

2.5 Nutzungsrechte

Bei Daten, welche durch den Kunden angeliefert werden, geht tourmark davon aus, dass eine Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Wo Copyrights vorliegen, müssen diese vom Kunden unaufgefordert angegeben werden. Ist kein Copyright ersichtlich, so geht tourmark davon aus, dass das Bild keinem Copyright unterliegt. Dasselbe gilt für Textinhalte. Hier geht tourmark davon aus, dass alle Zitate und Quellenangaben vom Auftraggeber wo nötig angegeben werden. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen gänzlich zu Lasten des Auftraggebers.

2.6 Datenschutz

tourmark behandelt alle angelieferten Daten vertraulich. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Ausgenommen, unter strengen Auflagen, an Partner, welche an der Erfüllung des Auftrags beteiligt sind. Kontaktdaten des Kunden werden nur weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages nötig und zweckmässig ist (Bsp. Pressetextversand oder Newsletter an Reiseveranstalter) und das Einverständnis des Kunden vorliegt.

2.7 Haftung

Die Haftung seitens tourmark beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

2.8 Offerten

Die Erstofferte, aufgrund eines Briefings erstellt, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Die Gültigkeit der Offerten von tourmark erlischt nach 30 Tagen, eine Verlängerung der Optionen ist auf Anfrage problemlos möglich.

2.9 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

2.10 Kostenloser Support

Bei bestehendem Auftragsverhältnis hat der Kunde das Recht auf kostenlose telefonische und schriftliche Unterstützung und Beratung durch einen Mitarbeiter von tourmark.

2.11 Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt tourmark bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen, Weiterleitung notwendiger Informationen sowie Einhaltung der vereinbarten Deadlines.

2.12 Daten und Unterlagen

tourmark bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist tourmark ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Die fertigen Produktionsdaten werden dem Kunden jeweils zur Freigabe zugestellt.

2.13 Korrekturlesung

tourmark geht davon aus, dass Daten korrekt angeliefert werden. Der Kunde hat das Recht auf eine Korrekturlesung. Weitere Korrekturrunden sind nur ohne Kostenaufwand umsetzbar, wenn der Fehler bei tourmark liegt.

2.14 Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, schriftlich an tourmark freizugeben. Die Freigabe muss schriftlich erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel, die nicht mitgeteilt wurden, übernimmt tourmark keine Haftung.

2.15 Erfolgskontrolle und Belege

Jede Massnahme im Aktionsplan wird dokumentiert. Nach Abschluss aller Aktionen erfolgt ein Reporting an den Kunden. Von allen produzierten Arbeiten behält tourmark Belege zurück. tourmark steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.



3 Zahlungsbestimmungen


3.1 Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge. Bei Kursschwankungen behalten wir uns in Absprache mit dem Partner Anpassungen bei einzelnen Massnahmen vor. Dies hat aber keine Auswirkungen auf das bereitgestellte (Euro-)Budget. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig (gilt nicht bei ausländischen Partnern). Die Rechnungsstellung erfolgt in ein oder zwei Teilbeträgen zum 30.06. und 01.11. des Jahres. Ob in ein oder zwei Teilbeträgen ist abhängig vom Auftragsvolumen. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.

3.2 Akontozahlungen

Bei umfangreicheren Projekten werden Akontorechnungen gestellt (nur nach Absprache). 50% des offerierten Honorars bei Auftragserteilung, die restlichen 50% (plus Kosten für allfällige Zusatzleistungen) nach Abschluss des Projektes.

3.3 Auftragsreduzierung oder -annullierung

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat tourmark Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars, wenn die Bearbeitung bereits begonnen wurde. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat tourmark Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.





Zollikofen bei Bern, 23. Mai 2018


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